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- Rechtliches -

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelungen und Hinweise zum Vertragsverhältnis

Sehr geehrter Gast der ALCAZAR, bitte beachten Sie die folgenden Regelungen und Hinweise, welche das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und den Eignern der ALCAZAR organisieren und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

  1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Törnvertrages verbindlich an. Für uns wird der Törnvertrag verbindlich, wenn wir ihnen die Buchung und den Törnpreis bestätigen. Sollte der Inhalt der Törnbestätigung vom Anmeldeinhalt abweichen, kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Angebots zustande, falls Sie nicht innerhalb von 10 Tagen die Nichtannahme erklären.

  2. Die Anmeldung erfolgt für den Anmelder und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung steht der Anmelder wie für seine eigene ein. Ist dies nicht gewünscht, müssen alle anderen teilnehmenden Personen auf dem Anmeldeformular selbst unterzeichnen.

  3. Wenn Sie uns das Anmeldeformular zugesandt haben, erhalten Sie innerhalb von 10 Tagen die Buchungsbestätigung in Form der Rechnung. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Grundpreises ist bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung bei uns, besteht der Anspruch auf Leistung.

  4. Der Restbetrag der Törnpreises ist spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise ohne weitere Zahlungsaufforderung zu überweisen. Sollte die Restzahlung nicht bis 3 Wochen vor Törnbeginn bei uns eingehen, können wir vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.

  5. Bei der Buchung innerhalb 10 Wochen vor Reiseantritt werden die vollen Törnkosten sofort fällig. Bitte beachten Sie bei Ihrer Überweisung die Überweisungsdauer bis zur Gutschrift. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie umgehend Ihre Teilnahmeberechtigung.

  6. Sollten Sie trotz korrekter Bezahlung nicht bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn im Besitz Ihrer Teilnahmeberechtigung sein, bitten wir Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein bezahlter Törn wegen Fehlers der schriftlichen Unterlagen nicht wahrgenommen, so gilt dies als Rücktritt Ihrerseits.

  7. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus unserem Informationsmaterial. Im Allgemeinen umfasst der Preis die ordnungsgemäße Nutzung des Schiffes und Ihren Kojenplatz. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht, mit Skipper/Eigner, ausschließlich für die buchenden Personen / Gruppe.
    Auf zusätzliche Leistungen wird in unserem Informationsmaterial gesondert aufmerksam gemacht.

  8. Teilnehmen kann jede Person, die geistig und körperlich gesund und in der Lage ist, auf einer Hochsee-Segel Yacht im Sinne einer sportlichen Unternehmung und im Verständnis von guter Seemannschaft mitzusegeln. Unsere Gäste sind Mitglied der Crew, keine Passagiere. Mit der Anmeldung bestätigen Sie schwimmen zu können - Freischwimmerniveau - Teilnahme auf eigenes Risiko.

  9. Aus Gründen der Sicherheit und um den ungestörten Ablauf eines Törns zu sichern, ist den Anweisungen und Anordnungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten.

  10. Mängel jeglicher Art sind dem Skipper sofort schriftlich mitzuteilen, spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auf den Törnpreis beschränkt.

  11. Die ALCAZAR ist kauko- und haftpflichtversichert. Der Törnteilnehmer haftet nur für von ihm persönlich verursachte Schäden. Ihre persönliche Ausrüstung und Ihr Reisegepäck sind nicht versichert. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung und Reisekostenausfallversicherung.

  12. Sollte Ihre Reiseplanung durcheinander geraten, beachten Sie bitte: Ihr Rücktritt muss unverzüglich schriftlich bei uns angezeigt werden. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei Ihrer Buchungsstelle.

    Rücktrittskosten pro Person / Schiff komplett:
    Bis 6 Mon. - 180 Tg. vor Törnbeginn: Euro 100,-
    Bis 4 Mon. - 120 Tg. vor Törnbeginn: 30 % der Törnkosten
    Bis 2 Mon. - 60 Tg. vor Törnbeginn: 50 % der Törnkosten
    Bis 1 Mon. - 30 Tg. vor Törnbeginn: 75 % der Törnkosten
    Unter 1 Mon. - 30 Tg. vor Törnbeginn. 100 % der Törnkosten

  13. Bis zum Törnbeginn können Sie sich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Unsererseits kann dem Wechsel widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Törnanforderungen nicht genügt oder gesetzlichen Vorschriften / behördlichen Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen. Die Ersatzperson tritt an Ihrer Stelle für alle Rechte und Pflichten in den Vertrag ein. Für den oben genannten Wechselfall entstehen Mehrkosten pro Person:
    Bis 1 Monat - 30 Tage vor Törnbeginn: Euro 50 ,-
    Unter 1 Monat - 30 Tage vor Törnbeginn: Euro 100 ,-

  14. Gelingt die Umbuchung auf einen anderen Termin in der laufenden Saison, so werden geleistete Zahlungen in voller Höhe angerechnet, abzüglich Bearbeitungskosten von Euro 100,- pro Teilnehmer.

  15. Ein Törnteilnehmer, der einen bereits begonnen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.

  16. Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer an Bord gefährdet, kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der Törnteilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nachkommt.

    In der oben genannten Situation bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine weiteren Rechtsansprüche, der Vertrag erlischt. Für entstehende Folgekosten übernehmen wir keine Haftung.

  17. Treten Umstände ein, z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Veräußerung des Schiffes, Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmermindestzahl - zwei Personen - , Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, der volle Törnpreis wird erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns / unsere Vertreter, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.

    Abweichungen im Törnverlauf und in der Ausrüstung ergeben nur dann ein Recht auf entsprechende Minderung der Törnkosten, wenn sie grob fahrlässig herbeigeführt wurden und eine wesentliche Minderung des Törns darstellen. Aus schiffstechnischen oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungsgegenstände gegenüber unseren Angaben abweichen. Die stellt keine Minderung der Leistung dar.

    Kann das Schiff aus einem der genannten Gründe nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer nach drei Tagen den Vertrag kündigen. Er erhält die vollen Törnkosten erstattet. Die Frist rechnet ab 18 Uhr des ersten Törntages bis zu einer Überliegezeit von drei Tagen. Eine anteilige Erstattung der Törnkosten kann der Teilnehmer erhalten, wenn das Schiff durch Havarie, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger als drei Tage überliegt, gerechnet ab 18 Uhr des ersten Törnausfalltages.

    Eine Haftung für Törnabbruch oder Törnverlegung ist ausgeschlossen, wenn dies durch höhere Gewalt, Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von hoher Hand hervorgerufen wird. Verlangt die Sicherheit von Schiff und Teilnehmer eine Änderung in Törnumfang und -durchführung, so begründet dies keinen Ersatz- oder Minderungsanspruch.

  18. Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Drogen- und Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers, ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.

  19. Leistungen, die wir kostenfrei vermitteln, z.B. Hotelunterbringungen, Transfers o.ä., verantworten wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung selbst, nicht jedoch für die eigentliche Leistungserbringung. bei Leistungsstörungen, bzgl. von uns kostenfrei vermittelter Fremdleistungen, z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, haften wir, auch bei Teilnahme der Törnleitung daran, nicht.

  20. Bei Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingung berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

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